2G+ für den Badmintonsport

Ab dem 28.12.2021 wurde durch das Bundesland NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen (Quelle Bundesland NRW), die in bei der Sportausübung zusätzlich zur 2G-Regelung (geimpft oder genesen) in Innenräumen einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorschreibt. Schülerinnen und Schüler können bis zum Ende ihres 15. Lebensjahr ohne Impfung am Sportangebot teilnehmen….

 Weiterlesen